Die Heizkostenabrechnung für Miet- und Eigentumswohnungen muss gemäß Heizkostenverordnung nach dem tatsächlichen Brennstoffverbrauch erfolgen. Die Nutzung der Verbrauchsanzeige am Pelletkessel ist bei älteren Modellen fehleranfälliger als andere Methoden und daher für Abrechnungszwecke nicht geeignet. Für die rechtssichere Abrechnung der Heizkosten müssen Anfangs- und Endbestand an Pellets und alle in den Abrechnungszeitraum fallenden Lieferungen mit Datum, Menge, Einzel- und Gesamtpreis für Mieter nachvollziehbar aufgelistet werden.
Ermittlung des Pelletbestands
Dafür stehen drei Methoden zur Wahl: Die einfachste und genaueste Ermittlung des Pelletbestands ist die Gewichtsmessung. Das erfordert jedoch aufgeständerte Silos und fest installierte Wiegezellen oder eine im Pelletkessel integrierte Wiegeeinrichtung. Alternativ kann der Endbestand an Pellets aus der Füllhöhe im Lager ermittelt werden. Diese Methode eignet sich prinzipiell für alle Lager und Behälter, ist aber weniger präzise als eine Gewichtsmessung. Für Flach- und Schrägbodenlager gibt es spezielle Berechnungsformeln. Als dritte Option kann die Füllstandsmessung mit Hilfe von Sensoren erfolgen.
„First in – First out“
Wenn der Endbestand geringer als die letzte Liefermenge ist, wird der Wert des Endbestands mit dem Pelletpreis der letzten Lieferung berechnet. Wenn der Endbestand die letzte Liefermenge übersteigt, ist die darüberhinausgehende Menge mit dem Preis der Vorlieferungen anzusetzen.
Mit einem kostenlosen Excel-basierten Berechnungstools kann die „Heizkostenabrechnung für Pelletheizungen“ gemäß Heizkostenverordnung rechtssicher durchgeführt werden: