Wer in die klimaschonende Wärmetechnik mit Holzpellets investiert, der kann von üppigen Förderungen profitieren. Weil der Staat bis zum Jahr 2045 einen klimaneutralen Gebäudebereich haben will, lässt er sich diesen Umbau einiges kosten.
Im September 2023 wurde das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Das 2024 in Kraft tretende Gesetz (wir berichten ausführlich ab Seite 10) schreibt vor, dass alle neuen Heizungen ab 2028 einen Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie vorweisen müssen. Alle modernen Holzenergielösungen, einschließlich Pellet-, Hackschnitzel- und Scheitholzzentralheizungen sowie Pelletkaminöfen sind förderfähig, weil sie die gesetzlichen Anforderungen an erneuerbare Energien (EE) beim Einbau einer neuen Heizungsanlage erfüllen. Das GEG gilt für neue und bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude.
Die Bundesregierung sieht Pellets zusammen mit anderen Alternativen wie Wärmepumpen als bedeutende Möglichkeit an, um das Ziel der Klimaneutralität im Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen. Pellets sind damit ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Mittelfristig bedeutet das GEG das Aus für Öl- und Gasheizungen. Bestehende Heizungen können weiter genutzt und bei einem Defekt repariert werden. Wenn die Heizung ausgetauscht werden muss, kann sie zwar von einer fossil betriebenen Heizung ersetzt werden. Allerdings muss die Heizung dann innerhalb von fünf Jahren durch eine erneuerbare Komponente ergänzt werden.
Welche Erneuerbaren werden gefördert?
Es gibt verschiedene technologieoffene Möglichkeiten, die Anforderung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie bei der Wärmeerzeugung zu erreichen:
- Pelletheizung/-kaminofen/ Holzzentralheizung
- Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung
- Anschluss an ein Wärmenetz
Neue BEG ab 2024
Der Staat fördert die Wärmewende mit der BEG und unterstützt Immobilieneigentümer beim Kesseltausch ab 2024 mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten. Für eine Wohneinheit sollen maximal
30.000 Euro Investitionskosten für den Heizungstausch förderfähig sein, für die zweite bis sechste Wohneinheit jeweils 15.000 und für jede weitere Wohneinheit 8.000 Euro.
30 Prozent Grundförderung
Der Einbau eines neuen Heizsystems in allen Wohn- und Nichtwohngebäuden wird mit 30 Prozent bezuschusst. Diese Förderung steht allen privaten Eigentümern, Vermietern, Unternehmen, Organisationen, Kommunen und Contractoren offen.
20 Prozent Klima- Geschwindigkeits-Bonus
Beim Austausch einer Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder mindestens 20 Jahre alten Gasheizung erhalten selbstnutzende Eigentümer bis einschließlich 2028 zusätzlich 20 Prozent Geschwindigkeits-Bonus. Ab 2028 gibt es alle zwei Jahre 3 Prozent weniger.
30 Prozent Einkommensbonus
Selbstnutzende Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr erhalten zusätzliche 30 Prozent Einkommensbonus.
5 Prozent Wärmepumpen-Bonus
Für den Einsatz von Wärmepumpen mit umweltfreundlicheren natürlichen Kältemitteln oder Erdwärme als Wärmequelle gibt es einen Extrazuschuss in Höhe von 5 Prozent.
Moderne Pelletheizungen und Solaranlagen sparen Energie und damit bares Geld. Um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu erleichtern, haben Bund, Länder und auch einige Gemeinden eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt.
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