Gerade bei Feuer ist es wichtig, dass spezielle Anlagen und Systeme funktionsfähig bleiben. Durch die Einhausung von elektrischen Leitungen mit Brandschutzplatten kann sowohl der Funktionserhalt elektrischer Leitungen im Brandfall sichergestellt, als auch Flucht- und Rettungswege vor brennenden Elektroinstallationen geschützt werden.
Kanäle für den Funktionserhalt (E30 – E90)
Der Funktionserhalt von bauordnungsrechtlichen Einrichtungen wie zum Beispiel Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen oder Aufzugsanlagen muss auch im Brandfall gewährleistet sein. Die Einhausung von elektrischen Leitungen mit Brandschutzplatten kann der Funktionserhalt über 90 Minuten sichergestellt werden. Kabeltrassen und Befestigungsbügel innerhalb der Einhausung müssen keine Anforderungen an den Brandschutz erfüllen.
Installationskanäle (I30 bis I90)
Wenn brennbare Elektroinstallationen zum Beispiel in Flucht –oder Rettungswegen installiert sind, ist es notwendig, diese von dem umgebenden Raum abzutrennen. Dies kann durch eine umlaufende Einhausung mit Brandschutzplatten geschehen. Die Einhausung mit Aestuver Brandschutzplatten stellt eine Kapselung der Brandlast innerhalb des Kanals über 90 Minuten sicher (I30 bis I90).
Die Brandschutzplatten können individuell auf der Baustelle zugeschnitten und installiert werden. Dabei sind Kanalbreiten von bis zu 1000 Millimetern in ein- oder zweilagiger Ausführung möglich. Zweilagige Kanäle können zwei- oder dreiseitig ausgeführt werden. Auch für vierseitige Ausführungen stehen Lösungen bereit. Die Befestigung erfolgt mit Schlaganker beziehungsweise Stahlwinkel an Decke und Wand. Somit ist auch eine flexible und kostengünstige nachträgliche brandschutztechnische Ertüchtigung von Elektroinstallationen möglich. Revisionsklappen und Kabelausführungen sind Bestandteile der Zulassungen. Für alle Varianten liegt jeweils ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP) als bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis vor. Diese können über die Hotline angefragt werden.