Bis zum Eintritt der Grundsteuerreform müssen alle Bundesländer neue Berechnungsmethoden verabschieden. Nachdem sich bereits einige Länder für ein entsprechendes Modell entschieden haben, trafen nun auch Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ihre Wahl: Mecklenburg-Vorpommern will das Bundesmodell nutzen, Niedersachsen einen Sonderweg beschreiten. Wie in Nordrhein-Westfahlen reformiert werden soll ist weiterhin offen ungeklärt.
Die Grundsteuerreform soll ab dem Jahr 2025 gelten. Bis Ende 2024 haben die Länder somit noch Zeit, eine neue, verfassungsgemäße Lösung für die Grundsteuererhebung auf den Weg zu bringen. Zur Wahl steht dabei, entweder das Bundesmodell nach Bundesfinanzminister Olaf Scholz zu nutzen oder ein eigenes Berechnungsmodell zu verabschieden. Nachdem Bayern die Öffnungsklausel durchsetzte, steht es den Ländern offen, vom Bundesmodell abzuweichen.
Die meisten Länder haben bereits gewählt. Mecklenburg-Vorpommern schließt sich der Nutzung des Bundesmodells an und will somit künftig das Ertragswertverfahren zur Ermittlung der Grundsteuer einsetzen. Einen Sonderweg hingen will Niedersachen beschreiten. CDU und SPD einigten sich am 13. April auf einen Gesetzesentwurf, nachdem die Grundsteuer anhand des tatsächlichen Werts des Grundstücks berechnet wird. Die Höhe der Steuer soll sich somit künftig nach Lage und Fläche richten. Niedersachen sieht den maßgeblichen Vorteil seines Berechnungsmodells in einem deutlich geringeren Aufwand für Verwaltungen und Eigentümer. Nun steht nur noch die Entscheidung Nordrhein-Westfalens aus.
Quelle: VDIV
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