Im vergangenen Jahr sorgten die im Rahmen des Klimapaketes aufgestockten Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für eine deutliche Marktbelebung. Zu Beginn dieses Jahres tritt nun die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) zumindest teilweise in Kraft (Einzelmaßnahmen in der Zuschussvariante) und löst die bisherigen Programme ab. Dabei behalten die bislang geltenden Förderkonditionen größtenteils ihre Gültigkeit.
„Der Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt die Zusammenführung und die Vereinfachung der Förderkulisse“, kommentiert der Präsident des Verbands, Uwe Glock. Es komme nun darauf an, die finanzielle Ausstattung des BEG dauerhaft sicherzustellen, um potenziellen Modernisierern Planungssicherheit zu geben. Dies zahle nicht nur auf den Klimaschutz ein, sondern sichere in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten auch Arbeitsplätze und Beschäftigung.
| Austausch von Heizkörper und Thermostatventilen förderfähig
Im Zusammenhang mit der neuen Förderung weist der Verband darauf hin, dass bei einer Modernisierung im Gebäudebestand neben den Wärmeerzeugern auch die Wärmeübergabe und die Wärmeverteilung unter die neue Förderung fallen. Dazu zählen zum Beispiel der Heizkörpertausch oder der Austausch von Thermostatventilen. „Ein modernes Heizungssystem besteht aus mehreren Komponenten: Wärmeerzeugung, Wärmeverteilung, Wärmeübergabe und Speicherung. Damit eine Heizung ihr volles Effizienzpotenzial entfalten kann, müssen diese Komponenten perfekt aufeinander abgestimmt sein. Die Förderung trägt diesem Umstand Rechnung“, sagt Christian Ludewig, Mitglied des BDH-Vorstands. Förderfähig sind dabei sowohl die Investitionskosten, als auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme sowie die Kosten der erforderlichen Umfeldmaßnahmen.
Die Höhe der Förderung wird als prozentualer Anteil der tatsächlich für den Austausch beziehungsweise die Erweiterung der Heizungsanlage entstandenen förderfähigen Kosten berechnet. Ebenfalls ist das neue Bafa-Förderprogramm „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ am 1. Januar gestartet. Im Zuge der neuen Förderung für Nichtwohngebäude werden die Förderrichtlinien für die Programme „Energieberatung im Mittelstand“ (EBM) und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen“ (EBK) zusammengelegt. Zudem kommt die Contracting-Orientierungsberatung neu hinzu. Somit steht nun ein umfassendes Förderszenario auch für den industriellen Modernisierer zur Verfügung.
Interessenten können sich auf der Seite des Bafa über Umfang und förderfähige Kosten der Bundesförderung Effiziente Gebäu – de informieren. Detaillierte Informationen zum Heizkörpertausch findet man unter www.heizkoerpertausch.de.