Drei Jahre nach dem Start des Mieterstromgesetzes herrscht bei Verbänden der Wohnungswirtschaft, Solarwirtschaft, bei der Verbraucherzentrale, beim Deutschen Mieterbund und Haus und Grund Deutschland Ernüchterung. Seit das Gesetz in Kraft getreten ist, hat sich bei der Energiewende in den Städten wenig getan. Pro Jahr soll das Gesetz eine Förderung von solaren Mieterstromanlagen mit einer Gesamtleistung von 500 Megawatt ermöglichen. Von den 1500 Megawatt sind bis vor einem Jahr allerdings nur knapp 15 Megawatt genutzt worden.
Wohin man schaut, auf den Gebäudedächern in den Städten sind auch heute noch fast nirgendwo Photovoltaikanlagen zu sehen. Hohe Hürden für die Anwender des Mieterstrommodells und ein unnötiger Bürokratieaufwand bewirken, wie der Bundesverband der Wohnungswirtschaft (GdW) kritisiert, dass nur etwa ein Prozent des gesetzlich möglichen Mieterstrompotenzials in der Praxis umgesetzt worden ist.
Ein Bündnis aus elf Verbänden (Kasten) fordert die Bundesregierung deshalb auf, das wirkungslose Mieterstromgesetz grundlegend zu überarbeiten. Bereits im vergangen Jahr hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) bedauernd festgestellt, dass die Bundesregierung deutlich unter ihren Möglichkeiten bei der Klimapolitik bleibt. Das halbherzige Mieterstromgesetz sei ein Beleg dafür, dass häufig eher Hürden und Hindernissen aufgebaut werden, anstatt den Weg für Erneuerbare Energien zu ebnen, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW. Überkomplexe und zum Teil stark einschränkende Regeln verhinderten, dass das große Potenzial des solaren Mieterstroms ausgeschöpft werde. „Kostengünstigen Solarstrom beziehen, der vor Ort umweltschonend im eigenen Wohnviertel erzeugt wird. Das bleibt für Bewohner von Mehrfamilienhäusern auch drei Jahre nach Verabschiedung des Mieterstromgesetzes der absolute Ausnahmefall. Das Modell ist zu bürokratisch und rechnet sich nicht“, stellt Axel Gedaschko, Präsident des GdW fest. Die Energiewende werde nur gelingen, wenn die Verbraucher sich an ihrem Wohnort aktiv am Klimaschutz beteiligen können und davon profitieren. Mieterinnen und Mieter hier auszuschließen, ist ungerecht und kontraproduktiv, darin sind sich alle elf Verbände einig. Die Bundesregierung müsse deshalb dringend handeln und das Mieterstromgesetz von den bestehenden Hürden befreien.
| Überarbeitung des Mieter- stromgesetzes überfällig
Die Bundesregierung hatte im Herbst 2019 einen Vorschlag zur Anpassung des Mieterstromgesetzes vorlegen wollen, dies jedoch nicht getan. Anlässlich des dritten Jahrestages des Gesetzes am 25. Juli 2020 forderte das Bündnis die Bundesregierung auf, das nachzuholen. Das Bündnis erneuerte die inhaltlichen Forderungen ihres Sieben-Punkte-Plans aus dem Jahr 2019:
1.Finanzielle Förderung von Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch gleichstellen
2.Finanzielle Förderung muss bei Mietern und Selbstnutzern von Wohneigentum ankommen
3.„Lokalstrom“ einführen
4.Definition „räumlicher Zusammenhang“ weiter fassen
5.Steuerliche Hemmnisse für Vermieter abbauen
6.Genehmigungsfristen verkürzen
7.Contractingmodelle mit Drittanbietern ermöglichen.
Die elf Verbände
BHKW-Forum e.V., der Bund der Energieverbraucher, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW), der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (eaD), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne), der Bundesverband für Solarwirtschaft e.V. (BSW), der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DRGV), der Deutsche Mieterbund (DMB), Haus & Grund und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv)
Foto: Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW)