Bundestag und Bundesrat haben Mitte Mai Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Die „kleine EEG-Novelle″ setzt eilbedürftige Punkte im Energierecht um und soll Sofortmaßnahmen in der Corona-Krise ermöglichen. Eine Aufhebung des 52-Gigawatt-Förderdeckels für neue Solarstromanlagen wurde zwar im Rahmen der Gesetzesänderung ausführlich diskutiert, von den Abgeordneten jedoch mehrheitlich abgelehnt. Wenige Tage später haben Vertreter der großen Koalition nun verkündet, sie haben sich auf die Beseitigung des Solardeckels geeinigt.
Nach derzeitiger Rechtslage läuft die Solarförderung für Anlagen bis 750 Kilowatt Peak aus, sobald eine Photovoltaik-Kapazität in Höhe von 52 Gigawatt erreicht ist. Das könnte nach Berechnungen des Bundesverbandes Solarwirtschaft bereits im Juli 2020 der Fall sein. Damit würde vor allem die Förderung kleinerer und mittlerer Solaranlagen gefährdet.
Wenn die seit Monaten von Immobilienwirtschaft und Branchenverbänden geforderte Streichung des Förderdeckels nun erfolgt, gelten die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes unverändert weiter und die Vergütung für Anlagen mit einer Leistung bis 750 Kilowatt Peak kann weiter in Anspruch genommen werden.
Der Verständigung zwischen den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Linnemann (CDU/CSU) und Matthias Miersch (SPD) zum Solardeckel war eine Einigung über eine Länderöffnungsklausel bei den Abstandsregeln von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung voraus gegangen.